Nachfolgende Informationen beziehen sich auf gesetzlich versicherte Erwachsene. Für Kinder und Jugendliche gelten minimale Abweichungen, die gerne im telefonischen Kontakt besprochen werden können.
Bei privat Versicherten unterscheiden sich die Antragsformalitäten. Bitte erkundigen Sie sich persönlich bei Ihrer privaten Krankenversicherung über notwendige Formulare und das Procedere.
Wenn Sie ambulante Psychotherapie in Anspruch nehmen wollen, muss seit April 2018 verpflichtend eine erste orientierende Sprechstunde stattfinden. Aus Sprechstundenterminen resultiert kein verbindlicher Anspruch auf einen Therapieplatz bei dem Therapeuten, der die Sprechstunde anbietet und durchführt. Ein Therapieplatz kann Ihnen nur dann angeboten werden, wenn ein entsprechender Platz in der Praxis frei ist bzw. zeitnah frei wird.
Nutzen Sie jederzeit die Möglichkeit, über folgenden Link einen Termin für eine Sprechstunde anzufragen:
Alternativ können Sie persönlich zu den telefonischen Sprechzeiten einen Sprechstundentermin anfragen.
Reaktionen auf stellvertretende Terminanfragen durch Familienmitglieder, Freunde o.ä. erfolgen nicht. Ebenso keine Rückrufe als Reaktion auf Anrufbeantworternachrichten. Dafür sind folgende telefonischen Sprechzeiten vorgesehen:
Mittwoch: 08:00 Uhr - 11:20 Uhr
Im ersten Gespräch, das i.d.R. 50 Minuten dauert, werden Ihre Beschwerden diagnostisch eingeordnet und Empfehlungen für das weitere Vorgehen besprochen. Ggf. können bis zu 2 weitere Sprechstundentermine vereinbart werden. Danach erhalten Sie eine Rückmeldung, ob in Ihrem Fall eine Psychotherapie indiziert ist oder ob andere Behandlungsoptionen sinnvoller erscheinen. Sie bekommen abschließend eine allgemeine Patienteninformation, die Ihre Beschwerdesymptomatik beschreibt sowie die Art und den Anspruch auf Versorgung dokumentiert.
Das elektronische Einlesen Ihrer Krankenversicherungskarte ist zwingend erforderlich.
Liegen medizinische, psychiatrische, psychosomatische und/oder psychotherapeutische Vorbefunde oder Entlassungsberichte vor, bringen Sie diese bitte zusätzlich zu Ihrer Krankenversicherungskarte mit.
Sofern bei Ihnen ambulante Psychotherapie indiziert ist, können anschließend – sofern in der Praxis freie Therapieplätze vorhanden sind – 2 bis 4 probatorischen Sitzungen („Probesitzungen“) stattfinden. Diese helfen dabei, weitere Details zu klären, diagnostische Testverfahren anzuwenden, Ihre Motivation und Ziele für die Therapie zu besprechen, eine Behandlungsplanung vorzunehmen, Sie über Erfolgsaussichten aber auch über mögliche Risiken und Nebenwirkungen der Therapie aufzuklären und sich näher kennenzulernen.
Spätestens in der letzten Probatorikstunde entscheiden Patientin/Patient und Psychotherapeutin, ob sie miteinander arbeiten können und wollen und ob die ambulante Psychotherapie durch einen Therapieantrag bei der Krankenkasse in die Wege geleitet werden soll.
Für den Therapieantrag bei Ihrer Krankenkasse ist es zwingend notwendig, einen sogenannten Konsiliarbericht bei einem Arzt Ihrer Wahl (meist Hausarzt oder Psychiater/Neurologe) einzuholen. Sowohl beim Therapieantrag als auch dem Einholen des Konsiliarberichts kann ich Ihnen gerne behilflich sein. Beantragt werden können eine Kurzzeittherapie (KZT) (bis zu 24 Sitzungen gesamt) oder eine Langzeittherapie (LZT) von 60 Stunden. Im begründeten Fällen kann auf Antrag auch eine weitere Verlängerung der Therapie vorgenommen werden. Grundsätzlich kann eine Therapie auch vorzeitig beendet werden, weil z.B. eine Besserung der Symptomatik eingetreten ist oder der Patient/die Patientin sich gegen ein Fortführen der Psychotherapie entschieden haben.
Die Krankenkasse wird Sie über ihre Entscheidung des Therapieantrages informieren. Bewilligt die Krankenkasse die Psychotherapie, erfolgt eine sogenannte Kostenzusage. Erst dann kann der eigentliche Therapieabschnitt beginnen. Bitte bringen Sie die Ihnen zugestellte Bewilligung der Therapie (Kostenzusage) in Ihrer ersten Therapiestunde mit. Eine Therapiestunde dauert i.d.R. 50 Minuten. In bestimmten Fällen, z.B. der Behandlung von Angststörungen, kann es vorkommen, dass Doppelsitzungen oder Termine mit mehreren Stunden am Block erforderlich sind.
Im Verlauf der Therapie werden die vereinbarten Therapieziele überprüft, ggf. angepasst oder neue formuliert. Ebenso wird in regelmäßigen Abständen mittels Testverfahren und Fragebögen der Verlauf der Therapie überprüft und dokumentiert. Nähert sich das Therapieende, erfolgt ein gemeinsamer Rückblick auf das Erreichte, den Verlauf der Therapie und die Überprüfung des Therapieerfolges. Rückfallprophylaxe, Ressourcenprüfung und -stärkung gehören ebenfalls in diesen Abschnitt der Therapie. Am Ende stehen das Verabschieden und das Beenden der therapeutischen Arbeitsbeziehung.
Soll die Psychotherapie auf Ihren Wunsch hin vorzeitig beendet werden, findet ebenfalls ein Abschlussgespräch statt.